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VEREIN
ZUR FÖRDERUNG VON KUNST & KULTUR
IN DER
cubus kunsthalle E.V. |
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Vereinbarung
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Zwischen dem Verein zur Förderung von Kunst & Kultur
in der cubus Kunsthalle e.V. |
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- im folgenden "Verein" genannt
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und Herrn/Frau/Firma __________________________________________ |
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wird folgende Vereinbarung geschlossen: |
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§ 1 |
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Gegenstand der Vereinbarung |
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a) Leistungen des Förderers |
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Zur Förderung von Kunst & Kultur erklärt
sich der Förderer bereit, dem Verein einen jährlichen Geldbetrag
zur Verfügung zu stellen in Höhe von netto |
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b) Leistungen des Vereins |
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Der Verein stellt dem Förderer für
jede Veranstaltung ein Kartenkontingent kostenfrei zur Verfügung
(Anzahl nach Absprache). |
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Der Verein räumt dem Förderer das
Recht ein, auf allen Veranstaltungen (Kunst Ausstellungen/
Musik-Veranstaltungen/Presseterminen) auf sein Unternehmen/seine
Produkte hinzuweisen. |
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Der Verein verpflichtet sich, den Förderer
auf allen Publikationen im Print und Internet
als Förderer zu nennen und das Firmen-Logo abzubilden. |
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Der Förderer hat das Recht, auf seinen Unterlagen
wie Geschäftspapieren, Plakaten, Geschäftsberichten,
Anzeigen und Broschüren sowie auf der website das Prädikat
"Offizieller Förderer der cubus kunsthalle" zu
verwenden. |
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Der Förderer hat das Recht, alle Werbe-
und Sponsoringangebote inclusive der Anmietung von Räumlichkeiten
für private Zwecke der cubus kunsthalle zu
Vorzugskonditionen zu nutzen. Die Preisnachlässe richten sich
dabei nach
der Höhe des finanziellen Engagements des Förderers
und stellen sich wie folgt dar: |
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25
% Rabatt bei einem Jahresbetrag ab € 1000.- |
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50 %
Rabatt bei einem Jahresbetrag ab € 2000.- |
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75 %
Rabatt bei einem Jahresbetrag ab € 3000.- |
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Die Herstellungskosten für die Werbung
trägt der Förderer. |
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§ 2 |
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Dauer der Vereinbarung |
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Die Vereinbarung läuft im ersten Jahr vom
..........................bis zum 31.12.des Kalenderjahres,
in dem die Vereinbarung geschlossen wurde. |
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Die Vereinbarung verlängert sich jeweils
um ein Kalenderjahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf durch eingeschriebenen
Brief gekündigt wird.
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Jede Partei ist berechtigt, die Vereinbarung
aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger
Grund liegt vor, wenn die andere Partei schuldhaft gegen ihre
vereinbarten Verpflichtungen verstösst und diesen Verstoss
nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt. Ein weiterer
wichtiger Grund liegt vor, wenn in der Firma des Förderers
ein Eigentümerwechsel stattfindet. |
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§ 3 |
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Zahlungsbedingungen |
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Der vereinbarte Geldbetrag ist in voller Höhe
wie folgt fällig:
Im 1. Jahr der Vereinbarung im Laufe des Monats nach Unterzeichnung
der Vereinbarung.
In den Folgejahren jeweils im Januar eines Kalenderjahres. |
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Der Förderer erhält vom Verein eine
Rechnung und nach Eingang des vereinbarten Betrages eine Spendenquittung. |
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Wir bitten um Überweisung auf das Spendenkonto |
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Konto-Nr. 219012192 |
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BLZ 35050000 bei der Sparkasse Duisburg |
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§ 4 |
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Änderungen, Ergänzungen, Sonderabsprachen |
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Änderungen, Ergänzungen und Sonderabsprachen
zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. |
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Folgende Sonderabsprachen wurden getroffen:______________________________ |
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___________________________________________________________________ |
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§ 5 |
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Erfüllungsort und Gerichtsstand |
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Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist 47051 Duisburg. |
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| Duisburg, ............... |
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Verein zur Förderung von Kunst & Kultur
in der cubus kunsthalle e.V. |
Förder-Unternehmen |
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