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cubus kunsthalle
  |Fördervereinbarung
  VEREIN ZUR FÖRDERUNG VON KUNST & KULTUR IN DER
cubus kunsthalle E.V.
 

Vereinbarung

 
Zwischen dem Verein zur Förderung von Kunst & Kultur in der cubus Kunsthalle e.V.  
- im folgenden "Verein" genannt -  
und Herrn/Frau/Firma __________________________________________  
  wird folgende Vereinbarung geschlossen:  
     
  § 1  
  Gegenstand der Vereinbarung  
  a) Leistungen des Förderers  
  Zur Förderung von Kunst & Kultur erklärt sich der Förderer bereit, dem Verein einen jährlichen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen in Höhe von netto  
 
€ 1000.-
€ 2000.-
€ 3000.-
 
     
  b) Leistungen des Vereins  
  Der Verein stellt dem Förderer für jede Veranstaltung ein Kartenkontingent kostenfrei zur Verfügung (Anzahl nach Absprache).  
  Der Verein räumt dem Förderer das Recht ein, auf allen Veranstaltungen (Kunst Ausstellungen/ Musik-Veranstaltungen/Presseterminen) auf sein Unternehmen/seine Produkte hinzuweisen.  
  Der Verein verpflichtet sich, den Förderer auf allen Publikationen im Print und Internet
als Förderer zu nennen und das Firmen-Logo abzubilden.
 
  Der Förderer hat das Recht, auf seinen Unterlagen wie Geschäftspapieren, Plakaten, Geschäftsberichten, Anzeigen und Broschüren sowie auf der website das Prädikat "Offizieller Förderer der cubus kunsthalle" zu verwenden.  
  Der Förderer hat das Recht, alle Werbe- und Sponsoringangebote inclusive der Anmietung von Räumlichkeiten für private Zwecke der cubus kunsthalle zu Vorzugskonditionen zu nutzen. Die Preisnachlässe richten sich dabei nach der Höhe des finanziellen Engagements des Förderers und stellen sich wie folgt dar:  
 
  25 % Rabatt bei einem Jahresbetrag ab € 1000.-
  50 % Rabatt bei einem Jahresbetrag ab € 2000.-
  75 % Rabatt bei einem Jahresbetrag ab € 3000.-
 
  Die Herstellungskosten für die Werbung trägt der Förderer.  
  § 2  
  Dauer der Vereinbarung  
  Die Vereinbarung läuft im ersten Jahr vom ..........................bis zum 31.12.des Kalenderjahres, in dem die Vereinbarung geschlossen wurde.  
  Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um ein Kalenderjahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird.
 
  Jede Partei ist berechtigt, die Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die andere Partei schuldhaft gegen ihre vereinbarten Verpflichtungen verstösst und diesen Verstoss nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt. Ein weiterer wichtiger Grund liegt vor, wenn in der Firma des Förderers ein Eigentümerwechsel stattfindet.  
  § 3  
  Zahlungsbedingungen  
  Der vereinbarte Geldbetrag ist in voller Höhe wie folgt fällig:
Im 1. Jahr der Vereinbarung im Laufe des Monats nach Unterzeichnung der Vereinbarung.
In den Folgejahren jeweils im Januar eines Kalenderjahres.
 
  Der Förderer erhält vom Verein eine Rechnung und nach Eingang des vereinbarten Betrages eine Spendenquittung.  
  Wir bitten um Überweisung auf das Spendenkonto  
  Konto-Nr. 219012192  
  BLZ 35050000 bei der Sparkasse Duisburg  
  § 4  
  Änderungen, Ergänzungen, Sonderabsprachen  
  Änderungen, Ergänzungen und Sonderabsprachen zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.  
  Folgende Sonderabsprachen wurden getroffen:______________________________  
  ___________________________________________________________________  
  § 5  
  Erfüllungsort und Gerichtsstand  
  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 47051 Duisburg.  
 
Duisburg, ...............  
Verein zur Förderung von Kunst & Kultur
in der cubus kunsthalle e.V.
Förder-Unternehmen
______________________ ______________________
 
 
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